Häufig gestellte Fragen
In welche Sprachen übersetzt und dolmetscht Fachübersetzer.NET?
Fachübersetzer.NET übersetzt vom
Englischen ins Deutsche und vom Deutschen ins Englische. In der Rubrik
"Partnerwebseiten & Weitere Sprachkombinationen" finden Sie
Webadressen von Übersetzungspartnern.
Kann ich beglaubigte Englisch/Deutsch Übersetzungen bei Ihnen erhalten?
Ja, als allgemein beeidigte
Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin für die Sprachen Englisch und
Deutsch bin ich vom Oberlandesgericht Koblenz in Rheinland-Pfalz zur
offiziellen Dolmetscherin und Übersetzerin für Englisch vereidigt worden.
Ist Fachübersetzer.NET ein Übersetzungsbüro?
Nein, Fachübersetzer.NET ist nicht als Übersetzungsbüro
tätig. Es wird von einer vereidigten Dolmetscherin und Übersetzerin betrieben,
von der Sie auch Ihre Englisch Übersetzung erhalten. Übersetzungsbüros agieren
als sogenannte „Vermittler“, die nur den Übersetzungsauftrag zwischen Endkunde
und Übersetzer vermitteln. Für den Endkunden bedeutet dies, dass er eine
zusätzliche Kommission zum eigentlichen Übersetzungspreis zahlt und nichts von
dem Übersetzer weiß, der seine Übersetzung tätigt. Für den Übersetzer bedeutet
die Zusammenarbeit mit einem Übersetzungsbüro, dass sein Übersetzungshonorar
gedrückt wird. Meine Bitte daher an Sie: wenden Sie sich direkt an einen
fachlichen, vereidigten Übersetzer. Damit sparen Sie nicht nur Kosten und Zeit,
da die Übersetzung nicht erst zum Übersetzungsbüro geschickt werden muss und
dann noch an Sie, sondern wissen auch vorab wer Ihre Übersetzung übernimmt und
Ihnen Qualität verspricht.
Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung aus?
Bei einer beglaubigten Übersetzung wird
der Ausgangstext hinter die eigentliche Übersetzung geheftet. Am Ende der
Übersetzung befindet sich die sogenannte Beglaubigungsformel (auch:
Beglaubigungsvermerk genannt). Die Beglaubigungsformel wird in der Zielsprache
geschrieben und ist eine Erklärung des ermächtigten Übersetzers an die
Zielbehörde. Damit wird die Art der Vorlage (Original, beglaubigte Kopie oder
Kopie) definiert, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung wird erklärt
und die Ausgangssprache des Dokuments wird genannt. Unter die
Beglaubigungsformel kommen die Unterschrift und der Stempel des Übersetzers.
Außerdem wird die linke Ecke mit allen Seiten der Übersetzung und des Ausgangstext
in Form eines Fächers geknickt und erneut überstempelt.
Wird bei einer Übersetzung/ beglaubigten Übersetzung nur der reine Text
übersetzt?
Eine Übersetzung darf man nicht als
Textklumpen verstehen. Ich übernehme grundsätzlich das Format des Dokuments und
versuche mit Hilfe von Tabellen, das Original so gut es geht nachzustellen,
damit man gut erkennen kann, dass es sich um eine Übersetzung von diesem
Dokument handelt.
Gibt es eine Verjährung bei beglaubigten Übersetzungen?
Nein, beglaubigte Übersetzungen verjähren
nicht. Dokumente wie eine Geburtsurkunde verjähren auch nicht. Allerdings gibt
es Dokumente wie zum Beispiel das Polizeiliche Führungszeugnis, welches nach
seiner Ausstellung für einen Zeitraum von ungefähr 3 Monaten allgemein von Behörden/Arbeitgebern
anerkannt wird. In solch einem Fall müssten Sie auch eine aktuelle Version der
beglaubigten Übersetzung vorzeigen.
Müssen Sie das Original des zu übersetzenden Dokuments vorher sehen?
Wenn Sie möchten, dass ich die Richtigkeit
und Übereinstimmung mit dem Original beglaubigen soll und dies so im
Beglaubigungsvermerk stehen soll, dann muss ich das Dokument im Original
gesehen haben. Ich kann allerdings die Übersetzung von einer Kopie oder einem
Scan tätigen und Sie bringen das Original bei Abholung mit, welches dann mit dem Scan abgeglichen wird. Weitere Möglichkeiten sind die Beglaubigung der Übereinstimmung
mit einer amtlich beglaubigten Kopie oder mit einer einfachen Kopie. Generell
ist die Beglaubigung von einer Kopie in Ordnung, da die Behörden das
Original Dokument ohnehin fordern und erkennen können, dass die Kopie dem
Original entspricht.
Ich habe mein Dokument selbst übersetzt und benötige nur die Beglaubigung.
Was würde das kosten?
Ich kann leider nur Dokumente beglaubigen,
die ich auch selbst übersetzt habe. Mit einer Beglaubigung bestätige ich die
Richtigkeit der Übersetzung mit dem Originaltext. Bei einer fremden Übersetzung
müsste ich das Dokument Wort-für-Wort überprüfen und nachbessern. Dies würde womöglich
mehr Zeit in Anspruch nehmen als eine neue Übersetzung.
Ich habe einen offensichtlichen Fehler in meinem Dokument (z.B. Name meiner
Geburtsstadt auf der Meldebescheinigung) entdeckt. Können Sie diesen Fehler in
der beglaubigten Übersetzung korrigieren?
Leider Nein. Als ermächtigte Übersetzerin
bin ich beeidigt worden ein Dokument so zu übersetzen und zu beglaubigen wie es
von einer Behörde ausgestellt wird. Sie müssen sich also bei Fehlern direkt an
die Behörde wenden, die das Dokument falsch ausgestellt hat. Bei
offensichtlichen Fehlern wie der Falschschreibung eines Ortsnamens kann ich allerdings
eine sogenannte „Anmerkung des Übersetzers“ hinzufügen und auf den Fehler
aufmerksam machen.