FAQ

Häufig gestellte Fragen


In welche Sprachen übersetzt und dolmetscht Fachübersetzer.NET?

Fachübersetzer.NET übersetzt vom Englischen ins Deutsche und vom Deutschen ins Englische. In der Rubrik "Partnerwebseiten & Weitere Sprachkombinationen" finden Sie Webadressen von Übersetzungspartnern. 

Kann ich beglaubigte Englisch/Deutsch Übersetzungen bei Ihnen erhalten?

Ja, als allgemein beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin für die Sprachen Englisch und Deutsch bin ich vom Oberlandesgericht Koblenz in Rheinland-Pfalz zur offiziellen Dolmetscherin und Übersetzerin für Englisch vereidigt worden.  

Ist Fachübersetzer.NET ein Übersetzungsbüro?

Nein, Fachübersetzer.NET ist nicht als Übersetzungsbüro tätig. Es wird von einer vereidigten Dolmetscherin und Übersetzerin betrieben, von der Sie auch Ihre Englisch Übersetzung erhalten. Übersetzungsbüros agieren als sogenannte „Vermittler“, die nur den Übersetzungsauftrag zwischen Endkunde und Übersetzer vermitteln. Für den Endkunden bedeutet dies, dass er eine zusätzliche Kommission zum eigentlichen Übersetzungspreis zahlt und nichts von dem Übersetzer weiß, der seine Übersetzung tätigt. Für den Übersetzer bedeutet die Zusammenarbeit mit einem Übersetzungsbüro, dass sein Übersetzungshonorar gedrückt wird. Meine Bitte daher an Sie: wenden Sie sich direkt an einen fachlichen, vereidigten Übersetzer. Damit sparen Sie nicht nur Kosten und Zeit, da die Übersetzung nicht erst zum Übersetzungsbüro geschickt werden muss und dann noch an Sie, sondern wissen auch vorab wer Ihre Übersetzung übernimmt und Ihnen Qualität verspricht.

Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung aus?

Bei einer beglaubigten Übersetzung wird der Ausgangstext hinter die eigentliche Übersetzung geheftet. Am Ende der Übersetzung befindet sich die sogenannte Beglaubigungsformel (auch: Beglaubigungsvermerk genannt). Die Beglaubigungsformel wird in der Zielsprache geschrieben und ist eine Erklärung des ermächtigten Übersetzers an die Zielbehörde. Damit wird die Art der Vorlage (Original, beglaubigte Kopie oder Kopie) definiert, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung wird erklärt und die Ausgangssprache des Dokuments wird genannt. Unter die Beglaubigungsformel kommen die Unterschrift und der Stempel des Übersetzers. Außerdem wird die linke Ecke mit allen Seiten der Übersetzung und des Ausgangstext in Form eines Fächers geknickt und erneut überstempelt.

Wird bei einer Übersetzung/ beglaubigten Übersetzung nur der reine Text übersetzt?

Eine Übersetzung darf man nicht als Textklumpen verstehen. Ich übernehme grundsätzlich das Format des Dokuments und versuche mit Hilfe von Tabellen, das Original so gut es geht nachzustellen, damit man gut erkennen kann, dass es sich um eine Übersetzung von diesem Dokument handelt.

Gibt es eine Verjährung bei beglaubigten Übersetzungen?

Nein, beglaubigte Übersetzungen verjähren nicht. Dokumente wie eine Geburtsurkunde verjähren auch nicht. Allerdings gibt es Dokumente wie zum Beispiel das Polizeiliche Führungszeugnis, welches nach seiner Ausstellung für einen Zeitraum von ungefähr 3 Monaten allgemein von Behörden/Arbeitgebern anerkannt wird. In solch einem Fall müssten Sie auch eine aktuelle Version der beglaubigten Übersetzung vorzeigen.

Müssen Sie das Original des zu übersetzenden Dokuments vorher sehen?

Wenn Sie möchten, dass ich die Richtigkeit und Übereinstimmung mit dem Original beglaubigen soll und dies so im Beglaubigungsvermerk stehen soll, dann muss ich das Dokument im Original gesehen haben. Ich kann allerdings die Übersetzung von einer Kopie oder einem Scan tätigen und Sie bringen das Original bei Abholung mit, welches dann mit dem Scan abgeglichen wird. Weitere Möglichkeiten sind die Beglaubigung der Übereinstimmung mit einer amtlich beglaubigten Kopie oder mit einer einfachen Kopie. Generell ist die Beglaubigung von einer Kopie in Ordnung, da die Behörden das Original Dokument ohnehin fordern und erkennen können, dass die Kopie dem Original entspricht.

Ich habe mein Dokument selbst übersetzt und benötige nur die Beglaubigung. Was würde das kosten?

Ich kann leider nur Dokumente beglaubigen, die ich auch selbst übersetzt habe. Mit einer Beglaubigung bestätige ich die Richtigkeit der Übersetzung mit dem Originaltext. Bei einer fremden Übersetzung müsste ich das Dokument Wort-für-Wort überprüfen und nachbessern. Dies würde womöglich mehr Zeit in Anspruch nehmen als eine neue Übersetzung.

Ich habe einen offensichtlichen Fehler in meinem Dokument (z.B. Name meiner Geburtsstadt auf der Meldebescheinigung) entdeckt. Können Sie diesen Fehler in der beglaubigten Übersetzung korrigieren?

Leider Nein. Als ermächtigte Übersetzerin bin ich beeidigt worden ein Dokument so zu übersetzen und zu beglaubigen wie es von einer Behörde ausgestellt wird. Sie müssen sich also bei Fehlern direkt an die Behörde wenden, die das Dokument falsch ausgestellt hat. Bei offensichtlichen Fehlern wie der Falschschreibung eines Ortsnamens kann ich allerdings eine sogenannte „Anmerkung des Übersetzers“ hinzufügen und auf den Fehler aufmerksam machen.